Erzeugung von Biogas: Durchschnittssatzbesteuerung entfällt
Bisher konnten Land- und Forstwirte ihre Biogasanlagen noch als landwirtschaftlichen Nebenbetrieb beurteilen und deshalb die Durchschnittssatzbesteuerung anwenden. Der Begriff des Nebenbetriebs wird von der Finanzverwaltung zwischenzeitlich allein nach Gemeinschaftsrecht ausgelegt.