Spekulationsgeschäfte: Rückwirkende Verlängerung der Veräußerungsfrist auf 10 Jahre (BMF)
Mit Beschluss vom 7.7.2010 hat das BVerfG entschieden, dass die gesetzlich normierte Verlängerung der Frist von 2 auf 10 Jahre für die Veräußerung von Wirtschaftsgütern als solche grundsätzlich nicht zu beanstanden ist.