GDPdU: Rückstellung für Anpassung eines betrieblichen EDV-Systems (OFD)
Zu der Frage, ob für die Verpflichtung zur Anpassung der betrieblichen EDV-Systeme an die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu passivieren sind, hat das BMF Stellung genommen.