Lebensversicherung: Verluste (OFD)Die OFD Rheinland nimmt zu Verlusten aus Lebensversicherungen Stellung. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf Fallgestaltungen, in denen der Steuerpflichtige die Versicherung im Privatvermögen hält. gesamten Artikel lesen zurück mit ESC
BFH Kommentierung: Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr sind Nachlassverbindlichkeiten