Grundsteuer: Bayern, Baden-Württemberg und Hessen gehen in die Offensive (FinMin)
Die Grundlage für die neue Grundsteuer sollen nur noch die Flächen des Grundstücks und der darauf errichteten Gebäude sein. Das neue System verzichtet auf die streitanfällige Ermittlung von Grundstückswerten; es ist in der Masse der Fälle ausschließlich EDV-mäßig und damit ohne gesonderte Mitwirkung der Grundstückseigentümer abwickelbar.