Nichtanwendungserlass: Verpflegung von Hotelgästen als Nebenleistung zur Übernachtung (BMF)

Der BFH hatte mit Urteil v. 15.1.2009 (V R 9/06) entschieden, dass es sich bei der Verpflegung von Hotelgästen um eine Nebenleistung zur Übernachtung handelt. Zu diesem Urteil hat das BMF einen Nichtanwendungserlass veröffentlicht.
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