..

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern

Steuernachrichten: Aufbewahrungspflicht für Papierakten: Elektronisches Dokumenten-Management-System (BZSt)

Bis zur vollständigen Umsetzung der erforderlichen Rechtsverordnungen des Bundes und der Länder wird die Aufbewahrung von Unterlagen und Akten in Papierform wie folgt geregelt.


gesamten Artikel lesen zurück mit ESC
 

Germany 500 -  Die besten deutschen Webseiten