Zuwendungen an die Zeugen Jehovas

Auch Untergliederungen der Zeugen Jehovas dürfen Zuwendungsbestätigungen über erhaltene Spenden ausstellen. Das FinMin Schleswig-Holstein erklärt, unter welchen Voraussetzungen diese steuerlich anerkannt werden.
gesamten Artikel lesen zurück mit ESC

Für dich vielleicht ebenfalls interessant …