Zensus 2011: Aufwandsentschädigung von ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten (LfSt)
Im Jahr 2011 ist eine Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung durchzuführen. Für die Durchführung des Zensus 2011 werden ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte (Interviewer) eingesetzt. Diese erhalten eine Aufwandsentschädigung, die nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG steuerfrei ist.