UStAE: Unternehmereigenschaft des geschäftsführenden Komplementärs einer KG (BMF)
Mit Urteil vom 14.4.2010 (XI R 14/09) hat der BFH entschieden, dass die Tätigkeit eines geschäftsführenden Komplementärs einer Kommanditgesellschaft umsatzsteuerrechtlich nicht selbstständig ausgeübt werden kann. Das BMF ändert nun entsprechend den UStAE.