Umzugskosten: Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Um

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der §§ 6 bis 10 des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG) für Umzüge ab 1. Januar 2010 Folgendes.
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