Umzugskosten: Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Um
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der §§ 6 bis 10 des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG) für Umzüge ab 1. Januar 2010 Folgendes.