Umsatzsteuer: Vereinfachungsregelung für den Verkauf von Gegenständen des land- und forstwirtschaft

Zeiträume, in denen der Unternehmer zur Anwendung der allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes optiert hatte, bleiben für Zwecke der Prüfung der 95 %-Grenze außer Betracht.
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