Umsatzsteuer: Vereinfachungsregelung für den Verkauf von Gegenständen des land- und forstwirtschaft
Zeiträume, in denen der Unternehmer zur Anwendung der allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes optiert hatte, bleiben für Zwecke der Prüfung der 95 %-Grenze außer Betracht.