Steuerliche Berücksichtigung behinderter Kinder
Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird beim Kindergeld bzw. die Freibeträge für Kinder u.a. berücksichtigt, wenn es wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten; Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahrs eingetreten ist.