Säumniszuschläge bei Scheinselbstständigkeit

Stellt sich bei einer Betriebsprüfung heraus, dass ein als selbstständig Eingeordneter nur scheinselbstständig – und damit versicherungspflichtiger Arbeitnehmer – ist, kann die Einzugsstelle rückwirkend Säumniszuschläge fordern.
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