Kindergeld: Anspruch für G9-Abiturienten (FinMin)

„Für G9-Abiturienten besteht der Kindergeldanspruch fort, auch wenn sie erst zum Wintersemester 2011/2012 ein Studium antreten.“ informierte der bayerische Finanzminister Georg Fahrenschon mit Blick auf den anstehenden Entlassungstermin der Abiturienten des letzten G9-Jahrgangs am 2.5.2011.
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