Keine erhöhte Absetzung bei fehlender Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde (LfSt)

Aus Sicht des BFH sollen Finanzämter eine erhöhte Absetzung für Baudenkmäler zunächst im Schätzungswege berücksichtigen, wenn noch keine Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde vorliegt. Das Bayerische Landesamt für Steuern stellt sich dieser Sichtweise energisch entgegen.
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