Gemischte Aufwendungen: Neues BMF-Schreiben
Das frühere Aufteilungs- und Abzugsverbot für gemischte Aufwendungen gilt nicht mehr. Mit einem ausführlichen Verwaltungserlass nimmt die Finanzverwaltung nun dazu Stellung, wann eine Aufteilung gemischter Aufwendungen erfolgen kann. Wir erläutern die Auswirkungen für den Lohnsteuerabzug und die Steuererklärung.