FG Kommentierung: Vermietungseinkünfte oder gewerbliche Einkünfte bei kurzfristigen Vermietungen?

Das kurzfristige Vermieten einer Wohnung geht in der Regel nicht über den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung hinaus. Für eine gewerbliche Vermietung sind diverse, vom Vermieter zu erbringende und deutlich ins Gewicht fallende „Sonderleistungen“ zu erbringen.
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