Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale: Datenübermttlung der Meldebehörden an das BZSt (BMF)

Das BMF äußert sich zu Einzelheiten des Übermittlungsverfahrens bei der Datenübermittlung der Meldebehörden an das BZSt zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale.
gesamten Artikel lesen zurück mit ESC

Das könnte dich auch interessieren …