Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale: Datenübermttlung der Meldebehörden an das BZSt (BMF)
Das BMF äußert sich zu Einzelheiten des Übermittlungsverfahrens bei der Datenübermittlung der Meldebehörden an das BZSt zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale.