Einbringung zum Privatvermögen gehörender Wirtschaftsgüter in das Gesamthandsvermögen einer Persone
Das BMF hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, unter welchen Voraussetzungen bei Anwendung der neueren BFH-Rechtsprechung weiterhin vom Vorliegen einer verdeckten Einlage auszugehen ist.