Einbringung zum Privatvermögen gehörender Wirtschaftsgüter in das Gesamthandsvermögen einer Persone

Das BMF hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, unter welchen Voraussetzungen bei Anwendung der neueren BFH-Rechtsprechung weiterhin vom Vorliegen einer verdeckten Einlage auszugehen ist.
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