BMF: DBA-Dänemark: Bezüge des auf Schiffen im DIS tätigen Personals
Bezüge des in Deutschland ansässigen Personals, das auf Schiffen im „Dansk Internationalt Skibregister“ (DIS) tätig ist, unterliegen der deutschen Besteuerung, da sie nach den Steuergesetzen Dänemarks nicht mit Steuern vom Einkommen belastet werden.