Auswärtstätigkeit: Kosten für Fahrten mit privatem Pkw (OFD)
In den Finanzämtern gehen vermehrt Einsprüche ein, mit denen – in Anlehnung an die reisekostenrechtliche Regelungen anderer Bundesländer – für durch Auswärtstätigkeit veranlasste Kosten für Fahrten mit dem eigenen Pkw ein pauschaler Kilometersatz von 0,35 EUR/km als Werbungskosten geltend gemacht wird.