Auswärtstätigkeit: Kosten für Fahrten mit privatem Pkw (OFD)

In den Finanzämtern gehen vermehrt Einsprüche ein, mit denen – in Anlehnung an die reisekostenrechtliche Regelungen anderer Bundesländer – für durch Auswärtstätigkeit veranlasste Kosten für Fahrten mit dem eigenen Pkw ein pauschaler Kilometersatz von 0,35 EUR/km als Werbungskosten geltend gemacht wird.
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