Abgeltungsteuer: Ausstellung von Steuerbescheinigungen 2009 und 2010 bei festverzinslichen Wertpapi
Mit der Ergänzung des § 52a Abs. 10 Satz 7 EStG i. d. F. des JStG 2010 wurde klargestellt, dass die besonders in Rechnung gestellten und vereinnahmten Stückzinsen auch dann zu versteuern sind, wenn der Veräußerungserlös für die vor dem 1.1.2009 erworbenen festverzinslichen Wertpapiere nicht steuerbar ist.