Abgabenordnung: Standard-Vollmachtsformular entwickelt (LfSt)

Die Finanzverwaltung entwickelt zusammen mit den Steuerberaterkammern München und Nürnberg ein Standard-Vollmachtformular und nimmt ausführlich zu Fragen rund um die Bevollmächtigung von Steuerberatern (und anderen Angehörigen der steuerberatenden Berufe) Stellung.
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