BFH Pressemitteilung: Praxisgebühr nicht als Sonderausgabe abziehbar
Der BFH hat entschieden, dass die Zuzahlungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung nach § 28 Abs. 4 SGB V, die sog. „Praxisgebühren“, nicht als Sonderausgaben abgezogen werden können.