Veräußerung von Anteilen: Verstoß gegen Vertrauensschutz möglich (BMF)
Das Bundesverfassungsgericht hat am 7.7.2010 entschieden, dass § 17 Abs. 1 Satz 4 i. V. m. § 52 Abs. 1 Satz 1 EStG unter bestimmten Voraussetzungen gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes verstößt und nichtig ist.