Grenzüberschreitende Organschaft: Nichtanwendung von Urteilsgrundsätzen (BMF)
Der BFH vertritt in dem Urteil vom 9.2.2011 die Auffassung, dass im Streitjahr 1999 eine Kapitalgesellschaft mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland im Rahmen einer gewerbesteuerlichen Organschaft Organgesellschaft eines in Großbritannien ansässigen gewerblichen Unternehmens als Organträger sein kann.