Familienleistungsausgleich: Festsetzung von Kindergeld bei Wechsel der sachlichen Zuständigkeit (BZ
Wenn z. B. ein Kindergeldberechtigter von einem privatwirtschaftlichen Arbeitsverhältnis in den öffentlichen Dienst wechselt, hat die bisher sachlich zuständig gewesene Familienkasse, die von ihr durchgeführte Kindergeldfestsetzung aufzuheben und die sachlich zuständig gewordene Familienkasse das Kindergeld neu festzusetzen.