Investitionsabzugsbetrag: Berücksichtigung von Rumpfwirtschaftsjahren (OFD)
Nach § 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 Buchst. a EStG kann ein Investitionsabzugsbetrag gebildet werden, wenn der Steuerpflichtige beabsichtigt, das begünstigte Wirtschaftsgut in den dem Wirtschaftsjahr des Abzugs folgenden drei Wirtschaftsjahren anzuschaffen oder herzustellen.