Grundfreibetrag und Sonderausgaben bei beschränkt Steuerpflichtigen mit verschiedenen Einkünften (F
Bisher lehnten die Finanzämter einen Abzug von Grundfreibetrag und Sonderausgaben bei beschränkt Steuerpflichtigen ab, wenn sie neben Lohn noch andere Einkünfte bezogen. Das FinMin Schleswig-Holstein weist nun darauf hin, dass die Finanzämter angesichts einer geplanten Gesetzesänderung großzügiger vorgehen sollen.