„Repowering“ von Windkraftanlagen: Steuerliche Behandlung des Vergütungszuschlags (FinMin)
Wer alte durch neue Windkraftanlagen ersetzt, kann für den Strom aus den neuen Anlagen einen sog. „Repowering“-Zuschlag vereinnahmen. Das FinMin Schleswig-Holstein beleuchtet die ertragsteuerliche Behandlung dieser Zuschläge für den Fall, dass zwei Anlagenbetreiber den Zuschlag unter sich aufteilen.