Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuererklärung ab 2011 (BMF)
Ab 2011 müssen auch Umsatzsteuererklärungen elektronisch an die Finanzverwaltung versendet werden. Die neue Übermittlungspflicht geht aus dem JStG 2010 hervor und reiht sich in eine Vielzahl anderer Übermittlungspflichten ein. Auch für andere Steuererklärungen gehört die Papierform bald der Vergangenheit an.