Organschaft: Vereinbarung der Verlustübernahme (BMF)
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt das BMF Stellung zur ständigen BFH-Rechtsprechung, nach der es für die körperschaftsteuerliche Organschaft mit einer GmbH als Organgesellschaft einer ausdrücklichen Vereinbarung zur Verlustübernahme bedarf.