Abgabenordnung: Standard-Vollmachtsformular entwickelt (LfSt)
Die Finanzverwaltung entwickelt zusammen mit den Steuerberaterkammern München und Nürnberg ein Standard-Vollmachtformular und nimmt ausführlich zu Fragen rund um die Bevollmächtigung von Steuerberatern (und anderen Angehörigen der steuerberatenden Berufe) Stellung.