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Steuernachrichten: Umsatzsteuer: Leistungen von Physiotherapeuten und staatlich geprüften Masseure (LfSt)

Das Bayerische Landesamt für Steuern stellt klar, welche Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung vorliegen müssen, und wann eine Steuerermäßigung in Betracht kommt.


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