..

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern
Das Finanzministerium Schleswig-Holstein widmet sich der Anrechnung des Gewerbesteuer-Messbetrags und erklärt per Erlass, dass die vom BMF aufgestellten Anrechnungsregelungen für mehrstöckige Beteiligungsstrukturen auch gelten, wenn eine Beteiligung im Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens gehalten wird.


gesamten Artikel lesen zurück mit ESC
 

Germany 500 -  Die besten deutschen Webseiten