Das Finanzministerium Schleswig-Holstein widmet sich der Anrechnung des Gewerbesteuer-Messbetrags und erklärt per Erlass, dass die vom BMF aufgestellten Anrechnungsregelungen für mehrstöckige Beteiligungsstrukturen auch gelten, wenn eine Beteiligung im Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens gehalten wird.
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