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Mit Urteil vom 9.12.2010 (VI R 57/08) hat der BFH entschieden, dass unter die steuerfreien Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersversorgung (§ 3 Nr. 63 EStG) auch die Finanzierungsanteile der Arbeitnehmer fallen, die in dem Gesamtversicherungsbeitrag des Arbeitgebers an eine kapitalgedeckte Pensionskasse enthalten sind.


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