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Steuernachrichten: Belegschaftsrabatte für Waren mit Mängeln oder Schäden (OFD)

In der Unterhaltungselektronik-, der Haushaltsgeräte- und der Möbelbranche werden Waren mit Mängeln oder Schäden (sog. B- und C-Waren) häufig überwiegend an die Belegschaft verkauft. Diese erhält die Ware zu einem um einen Abschlag für die bestehenden Mängel und ggf. den üblichen Belegschaftsrabatt geminderten Preis.


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