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Willkommen im Steuerberater Portal

Diese Informationsportal für Steuerberatung hat sich zur Aufgabe gemacht, einen umfassenden Überblick über die in Deutschland vertretenen Steuerberater, Steuerberatungskanzleien, Wirtschaftsprüfer und Fachanwälte für Steuerrecht zu bieten. Ausserdem interessante Spezialthemen im Umfeld Lohnsteuererklärung, Steuerklassenrechner oder Einkommenssteuerrechner zu erläutern.


Wir befassen uns mit folgenden Bereichen:

Steuerberater

Wirtschaftsprüfer

Als Steuerberater (StB) wird der Angehörige eines freien Berufs bezeichnet, der in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen berät. Die Berechtigung zur Berufsausübung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.

Der Beruf des Steuerberaters wird freiberuflich ausgeübt und unterliegt daher nicht den Bestimmungen der Gewerbeordnung. In Deutschland sind der Tätigkeitsbereich und die Zulassung umfassend im Steuerberatungsgesetz und der dazugehörigen Durchführungsverordnung geregelt. Viele Beratungstätigkeiten gehören zu den Vorbehaltsaufgaben und dürfen nur von zugelassenen Steuerberatern ausgeführt werden. Die berufständische Vertretung der Steuerberater in Deutschland sind die Steuerberaterkammern, die sich unter dem Dach der Bundessteuerberaterkammer zusammenschließen.

Das Leitbild des steuerberatenden Berufs

Das Leitbild des steuerberatenden Berufs beschreibt das gemeinsame Selbstverständnis der deutschen Steuerberater und Steuerberaterinnen. Es ist im Rahmen der Initiative „Perspektiven für morgen“ der Bundessteuerberaterkammer entstanden und wurde am 12. Juni 2006 von der Bundeskammerversammlung verabschiedet:

„Als Steuerberater und Steuerberaterinnen sind wir Angehörige eines Freien Berufs und Organ der Steuerrechtspflege. Durch die gesetzlich geschützte berufliche Verschwiegenheit und die detaillierte Kenntnis der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse unserer Mandanten tragen wir ein hohes Maß an Verantwortung und haben eine besondere Vertrauensstellung.
Wir begleiten unsere Mandanten als unabhängige und kompetente Ratgeber bei allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen mit dem Ziel, deren Interessen als Unternehmer, Institutionen oder Privatpersonen optimal zu vertreten sowie deren wirtschaftlichen Erfolg zu fördern und zu sichern.
Unser Leistungsangebot umfasst insbesondere die Rechnungslegung nach nationalen und internationalen Vorgaben, die Steuerberatung und den steuerlichen Rechtsschutz. Die Beratung in privaten Vermögensangelegenheiten, die betriebswirtschaftliche Beratung sowie die Durchführung von gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen sind weitere wesentliche Tätigkeitsfelder.
Wir üben unseren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich und gewissenhaft aus. Durch hohe Qualifikation verbunden mit konsequenter Fortbildung, effiziente Kanzleiführung und Qualitätsmanagement schaffen wir die Grundlage, um auch zukünftigen Anforderungen flexibel begegnen zu können.“

Den Beruf eines Steuerberaters darf nur ausüben, wer die Steuerberaterprüfung i.S.d. § 37 Steuerberatungsgesetz (StBerG) bestanden hat oder von dieser Prüfung befreit worden ist. Nach bestandener Prüfung kann man sich von der Steuerberaterkammer als Steuerberater bestellen lassen. Für die Bestellung sind - neben der bestandenen Prüfung - die persönliche Eignung des Bewerbers (z. B. geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, keine strafgerichtliche Verurteilung) und eine Deckungszusage einer Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Wird der Beruf als Angestellter ausgeübt, ist die Aufnahme in die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers nachzuweisen. Die Bestellung erfolgt durch Aushändigung einer Urkunde.

Wirtschaftsprüfer ist ein Beruf und ein öffentliches Amt. Zu den Aufgaben des Wirtschaftsprüfers gehören u. a. die Prüfung der ordnungsmäßigen Buchführung eines Unternehmens und die Prüfung eines den einschlägigen Vorschriften entsprechenden Jahresabschlusses.

Folgende Aufgaben bestimmen das Berufsbild vorrangig (vgl. § 2 WPO):

  • Prüfungstätigkeit: Wirtschaftsprüfer führen betriebswirtschaftliche Prüfungen durch (§ 2 Abs. 1 WPO). Maßgeblich prägt dabei die Vorbehaltsaufgabe, die durch Gesetz vorgeschriebene Prüfung von Jahresabschlüssen und Lageberichten sowie Konzernabschlüssen und Konzernlageberichten durchzuführen und Bestätigungsvermerke über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen zu erteilen bzw. zu versagen. Dies umfasst auch Prüfungen von nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellten Jahres- und Konzernabschlüssen und sonstige gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen, wie zum Beispiel Sonderprüfungen nach dem Aktiengesetz. Auch freiwillige Jahresabschlussprüfungen sind Wirtschaftsprüfern und (bei bis zu mittelgroßen Kapitalgesellschaften) vereidigten Buchprüfern vorbehalten.

Aufgrund seiner besonderen Befähigung werden dem Wirtschaftsprüfer regelmäßig auch sonstige betriebswirtschaftliche Prüfungen übertragen, wie etwa Due-Diligence-Prüfungen und Unterschlagungsprüfungen.

  • Steuerberatung: Zu den beruflichen Vorbehaltsaufgaben zählt die unbeschränkte (geschäftsmäßige) Hilfeleistung in Steuersachen, also die Steuerberatung. Sie umfasst auch das Recht der Vertretung der Steuerpflichtigen vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten.
  • Gutachter/Sachverständigentätigkeit: Ebenfalls zum Berufsbild gehört die Tätigkeit als Gutachter oder Sachverständiger in allen Bereichen der wirtschaftlichen Betriebsführung, zu der zum Beispiel die Unternehmensbewertung zählt.
  • Unternehmensberatung: Die Beratung in unternehmerischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten gehört ebenfalls zu den Aufgaben des Wirtschaftsprüfers.
  • Rechtsberatung: In Angelegenheiten, mit denen der Wirtschaftsprüfer beruflich befasst ist, die in unmittelbarem Zusammenhang mit seinen Aufgaben stehen und die er ohne die Rechtsberatung nicht sachgemäß erledigen kann, ist der Wirtschaftsprüfer auch zur Rechtsbesorgung/-beratung befugt.

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