LfSt: ELSTER-Neuregelungen für Unternehmer und Arbeitgeber

Ab dem 1.1.2013 kann die Umsatzsteuer-Voranmeldung, der Antrag auf Dauerfristverlängerung, die Anmeldung der Sondervorauszahlung und die Lohnsteueranmeldung nur noch elektronisch authentifiziert übermittelt werden.
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