Das Vordruckmuster „Aufforderung zur Abgabe einer berichtigten Umsatzsteuer-Voranmeldung/-Erklärung nach § 18b UStG“ (USt 1 ZS) wird neu bekannt gegeben und ist spätestens mit Veröffentlichung des BMF-Schreibens im Bundessteuerblatt anzuwenden.
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