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Bei Energieerzeugungsanlagen mit einer Leistung von insgesamt bis zu 30 kW kann es sinn-voll sein, den Einspeise- und den Bezugsstrom der Anlage über einen Einrichtungszähler ohne Rücklaufsperre zu erfassen. Die Finanzverwaltung hat dafür jetzt grünes Licht gegeben.


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