Beschränkt steuerpflichtige Gläubiger von Kapitalerträgen können für nach dem 31.12.2011 zufließende Kapitalerträge eine Kapitalertragsteuererstattung nur gegen Vorlage einer Bescheinigung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) beantragen.
| < Zurück | Weiter > |
|---|


