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Steuernachrichten: Lohnsteuerrichtlinien: Mahlzeiten aus besonderem Anlass, Abgabe durch einen Dritten (OFD)

In R 8.1. Abs. 8 LStR ist abschließend geregelt, wie Mahlzeiten, die der Arbeitgeber nicht zur üblichen arbeitstäglichen Beköstigung seiner Arbeitnehmer abgibt, steuerlich zu erfassen und zu bewerten sind.


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