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Steuernachrichten: Kirchensteuer: Religionsgemeinschaften, die in anderen EU-/EWR-Staaten ansässig sind (BMF)

An der bisherigen Verwaltungsauffassung, nach der ausschließlich Kirchensteuer an inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts erfasst war, wird nicht mehr festgehalten.


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