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Wenn zum Jahreswechsel die Sektkorken knallen, gibt es für viele Familien einen besonderen Grund zum Feiern: Ab 2012 entfällt die Einkommensgrenze von 8.004 EUR, die bisher für volljährige Kinder galt. Was Familien und Finanzämter nach der neuen Rechtslage zu beachten haben, stellt das BMF in einem aktuellen Schreiben zusammen.


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