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Steuernachrichten: BZSt: Aufgaben des Bundeszentralamtes für Steuern (BMF)

Dem Bundeszentralamt für Steuern obliegt gem. § 5 Abs. 1 Nr. 5 Finanzverwaltungsgesetz die Ausübung der Funktion der zuständigen Behörde für folgende Aufgaben:


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