..

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern

Steuernachrichten: Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften – Übergangsfrist bis zum 31.12.2016

Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Einzelheiten zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen, die im Zusammenhang mit Bargeschäften entstehen, bekanntgeben.


gesamten Artikel lesen zurück mit ESC
 

Germany 500 -  Die besten deutschen Webseiten